Art. 1
Der Auftragsumfang ist in der entsprechenden Kursbeschreibung geregelt.
Art. 2
Es gelten die aktuellen Preise der entsprechenden Kursbeschreibung.
Art. 3
Die Anmeldung hat am Telefon, schriftlich, per E-Mail oder auf der Webseite der Schlaumacher GmbH, www.schlaumacher.ch, zu erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die aktuellen Preise der Schlaumacher GmbH an. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Schlaumacher GmbH kommt zustande, sobald die Anmeldung entweder schriftlich oder per E-Mail von der Schlaumacher GmbH bestätigt wird.
Art. 4
Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail. Der Kunde verpflichtet sich, die Kursgebühren spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Art. 5
Kursstunden, welche nicht zwölf Stunden vor Kursbeginn abgemeldet worden sind, werden vollumfänglich verrechnet.
Art. 6
Bei einem kurzfristigen Ausfall der Lehrperson (z.B. bei Krankheit, Unfall usw.) wird der Kurs an diesem Tag von einem anderen erfahrenen Lehrer übernommen. Falls auch dies in einem Ausnahmefall nicht möglich sein sollte, teilen wir die Kursteilnehmer in eine andere Gruppe ein oder bieten einen Ausweichtermin an.
Art. 7
Die Kündigung eines Gruppenkurses hat schriftlich oder per Mail durch den Vertragspartner zu erfolgen. Als Kündigungsdatum gilt das Datum des Poststempels bzw. der Mail. Es gelten folgende Rücktrittsgebühren: Wird der Kurs vor Kursbeginn gekündigt, so werden 25% der Kursgebühren in Rechnung gestellt; wird der Kurs nach Kursbeginn gekündigt, so wird 50% des Preises der am Kündigungsdatum noch nicht durchgeführten Stunden des Kurses in Rechnung gestellt.
Art. 8
Schlaumacher GmbH führen grundsätzlich alle Kurse durch. Bei zu kleiner Teilnehmerzahl ist es möglich, dass ein Kurs abgesagt wird. In diesem Fall werden die vollen Kosten rückerstattet.
Art.9
Aus schwerwiegenden Gründen kann die Schlaumacher GmbH den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Schwerwiegende Gründe können schweren Disziplinarvergehen, grobe Verstösse gegen die Schul- oder Hausordnung, strafrechtlich relevantes Verhalten oder Störung des Lehrbetriebs sein, wobei diese Auflistung nicht alle möglichen schwerwiegenden Gründe aufzählt. Erfolg die Kündigung durch die Schlaumacher GmbH aufgrund eines schwerwiegenden Grundes, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits getätigten Zahlungen.
Art. 10
Der Kunde darf Lehrer und Mitarbeiter der Schlaumacher GmbH weder auf eigene Rechnung noch auf Rechnung eines Dritten abwerben. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden ungeachtet der gewählten Rechtsform untersagt, Lehrer der Schlaumacher GmbH in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot dauert bis ein Jahr nach Beendigung des Auftragsverhältnisses an.
Art. 11
Schlaumacher GmbH macht es sich zum Ziel die schulischen Leistungen der Kursteilnehmer langfristig zu verbessern. Dennoch werden keine Erfolg garantiert.
Art. 12
Die Versicherung ist Sache des Kunden. Für von Kursteilnehmern auf dem Schulweg oder in bzw. an der Schule verursachte Schäden an Personen und/oder Sachen haftet ausschliesslich und vollumfänglich der Kursteilnmehmer oder ggfs. die gesetzliche Vertretung des Kursteilnehmerns. Schlaumacher GmbH haftet weder für Körper- oder Sachschäden, die der Schülerin bzw. dem Schüler von Dritten zugefügt wurden, noch für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.
Art. 13
Soweit das Verhältnis durch diesen Vertrag nicht geordnet ist, gelten die einschlägigen Gesetzesvorschriften, insbesondere die des Schweizerischen Obligationenrechts. Für Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt der Sitz der Schlaumacher GmbH als ausschliesslicher Gerichtsstand.